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St. Marein am Pickelbach, Nestelbach, Laßnitzhöhe, Eggersdorf mit Hönigtal, Kumberg, St. Radegund am Schöckl
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Tod & Trauer

FAQs

Häufig gestellte Fragen rund um Begräbnis und Verabschiedung

pixabay

Wen kann ich anrufen, wenn sich ein Sterbefall anbahnt?   
Für eine Krankensalbung melden Sie sich bitte zeitgerecht im Pfarrbüro. Diese ist keine „letzte Ölung“ und darf auch mehrmals an Gläubige bei Unfall, Krankheit oder Altersschwäche vom Priester gespendet werden.  
Persönliche Segensrituale und Gebete am Sterbebett können eine große Unterstützung für den Sterbenden, aber auch für die Angehörigen sein. Informationen dazu finden Sie HIER auf unserer Homepage.
Der Hospitzverein Steiermark, mit dem Hospitzteam GU-Ost bietet ebenfalls Begleitung am Lebensende und ist unter 0664/1398197 erreichbar.
Aktuell bemühen wir uns, gemeinsam mit benachbarten Seelsorgeräumen um die Organisation eines Priester-Notrufs  

Welche Möglichkeiten der Beisetzung bieten die Friedhöfe in unseren Pfarren?   
Erdbestattung im Sarg, Urnenbeisetzung im Erdgrab, in Stelen bzw. Nischen.  
In Eggersdorf zusätzlich Urnenbeisetzung unter einem Baum.  
In Nestelbach gibt es außerdem eine Gedenkstätte für Sternenkinder  

Wieviel stellt die Pfarre für das Begräbnis, wem, wofür in Rechnung?  
Für ein kirchliches Begräbnis wird dem/der Auftraggeber/in eine sogenannte Stolargebühr in der Höhe von 25 € verrechnet. Wenn das Begräbnis mit Hl. Messe gefeiert wird, werden zusätzlich 9 € für das Mess-Stipendium verrechnet. Die Beiträge für Musik beim Begräbnisgottesdienst fallen unterschiedlich hoch aus und sind davon abhängig, ob ein/e Organist/in oder ein Chor den Gottesdienst musikalisch begleitet.   
Die Friedhofsgebühren setzen sich aus der Grabmiete, aktuell 12 € pro Grabstelle und der sogenannten Friedhofsbenützungsgebühr (FBG) zusammen. Diese fällt auf den Friedhöfen unterschiedlich hoch aus und wird aus den Gesamtbetriebskosten (Müll, Wasser, Friedhofspflege...) des Friedhofs errechnet. Die Aufstellung der jeweiligen Friedhofsgebühren finden sie HIER auf unserer Homepage.
Die Gebühren für den Totengräber hängen vom jeweiligen Aufwand (Normalgrab, Tiefgrab, zusätzlicher Aufwand...) ab. Diese Gebühren werden teilweise von den Totengräbern als Unternehmer selbstständig mit den Auftraggebern des Begräbnisses verrechnet bzw. von der Pfarre eingehoben und an das jeweilige Unternehmen, zB. den Maschinenring, weitergegeben.    
Dem Bestattungsunternehmen wird seitens der Pfarre kein Betrag für den Begräbnisaufwand in Rechnung gestellt.   

Werden Mesner/innen, Rosenkranzvorbeter/innen, Gestalter/innen von Wachtgebeten und Ministrant/innen für ihren Dienst entlohnt?   
All diese Dienste werden ehrenamtlich geleistet und freuen sich über persönlich ausgedrückte Wertschätzung oder auch über eine freiwillige Spende.   
Und Begräbnisleiter/innen?   
Ehrenamtlichen Begräbnisleiter/innen steht ebenfalls seitens der Pfarre die Stolare in der Höhe von 10 € zu, einige spenden diesen Betrag ihrer Pfarre. Hauptberufliche Mitarbeiter/innen tätigen diesen Dienst im Rahmen ihrer Arbeitszeit.   

Was ist beim Begräbnis von Ausgetretenen seitens der Kirche möglich?  
Es sei vorausgeschickt, dass die Entscheidung des Verstorbenen zum Austritt absolut zu respektieren ist.   
Wenn der Grund des Austritts eine Abwendung von Kirche und Glaube unterstreicht ist beim Begräbnis auf jede kirchliche Handlung zu verzichten.  
Wenn jemand ausgetreten ist, aber vor seinem Tod selbst ein deutliches Zeichen der Hinwendung zur Kirche gegeben hat, steht einem kirchlichen Begräbnis nichts entgegen.   
Bitten die Angehörigen eines Ausgetretenen um ein kirchliches Begräbnis wird in einem seelsorglichen Gespräch der angemessene Rahmen für die Feier geklärt, diese wird sich von der kirchlichen Begräbnisfeier unterscheiden – es soll nicht so getan werden, als hätte es kein bestimmtes Nein zur Kirche gegeben.  

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Was steht eigentlich zum Thema Bestattung im Gesetz?   
Im Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz findet man Informationen zur Bestattungspflicht und Kostenübernahme, Einhaltung der Mindestgrabtiefe, sowie Totenruhe, Beauftragung von Bestattungsunternehmen, Bestimmungen zur Ausstellung von Totenschein, Sterbeurkunde, ...     


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